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  • Krankenfahrten


    Sie brauchen ein Taxi für eine Krankenfahrt? Dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

    Wir sorgen für eine angenehme Hin- und Rückfahrt. Auch bei einem längeren Krankenhausaufenthalt planen wir Ihre Überfahrt passend und unkompliziert.

    Nur Barzahlung gegen Quittung oder Rechnung an den Patienten.

    Hinweis:

    Seit dem 01.01.2004 müssen Krankenfahrten im Voraus von der zuständigen Krankenkasse genehmigt werden. Bei Einverständnis der Krankenkasse erhält der Patient eine schriftliche Kostenzusage für den Behandlungszeitraum. Ausgenommen sind lediglich Fahrten von und zu stationären Behandlungen oder ambulanten Operationen, die einen stationären Aufenthalt ersetzen. Hier reicht eine ärztliche Verordnung zur direkten Kostenabrechnung mit der Krankenkasse.

    Dennoch müssen Patienten einen Anteil der Fahrtkosten tragen. Gesetzlich bestimmt sind 10% der Fahrtkosten, jedoch mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Nach Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze (1-2% des Familien-Jahresbruttoeinkommens) kann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Ausstellung eines Befreiungsausweises gestellt werden.

    Weitere Informationen entnehmen Sie dem Patienten-Merkblatt für Krankenfahrten des deutschen Taxi- und Mietwagenverbands:

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